Was bedeutet ortsübliche Vergleichsmiete im Gewerbe?
Im Wohnraummietrecht ist die ortsübliche Vergleichsmiete gesetzlich definiert und über Mietspiegel belegbar. Bei Gewerbeflächen gilt Vertragsfreiheit: Es zählt, was der Markt hergibt. Trotzdem ist der Begriff wichtig – bei Staffel- und Indexklauseln, bei Vertragsverlängerungen und immer dann, wenn eine Partei einen Preis begründen muss.
Die Datenquellen sind andere als bei Wohnraum: Marktberichte der IHKs, Auswertungen der Gutachterausschüsse, Büromarktberichte der großen Maklerhäuser und die Angebotspreise auf den großen Portalen. Wichtig ist, dass Sie Angebotsmieten und Abschlussmieten unterscheiden – Abschlüsse liegen 2026 in B-Lagen häufig fünf bis zehn Prozent unter dem Angebotspreis.
Welche Kriterien machen Objekte vergleichbar?
- Flächentyp und Nutzung: Büro, Lager und Einzelhandel bilden getrennte Teilmärkte.
- Größenklasse: Eine 80-m²-Ladeneinheit ist kein Vergleich für 800 m².
- Mikrolage: Frequenz, Sichtbarkeit und Verkehrsanbindung – oft entscheidender als der Stadtteil.
- Zustand und Baujahr: Kernsanierte Flächen erzielen rund 18 Prozent mehr als renovierungsbedürftige.
- Vertragsdauer: Lange Laufzeiten senken den Quadratmeterpreis, kurze erhöhen ihn.
Wie belegen Sie die Vergleichsmiete sauber?
Dokumentieren Sie drei bis fünf aktuelle Vergleichsangebote mit Screenshot, Datum, Fläche und Quadratmeterpreis. Suchen Sie dafür breit statt nur auf einem Portal – welche Plattform für Ihre Region die beste Abdeckung hat, zeigt der Portal-Finder. Ergänzend liefern unsere Stadtseiten, etwa zu Gewerbeflächen in München, aktuelle Preisbänder je Teilmarkt. Steht in Ihrem Vertrag eine Wertsicherungsklausel, prüfen Sie zusätzlich den Ratgeber zur Indexmiete.