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    Mieteinnahmen versteuern Rechner 2026

    Berechnen Sie in wenigen Schritten, wie viel Steuern auf Ihre Mieteinnahmen anfallen – inklusive AfA, Werbungskosten und persönlichem Steuersatz.

    Wer in Deutschland Immobilien vermietet, muss die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) versteuern. Doch durch geschickte Nutzung von Werbungskosten wie Abschreibung (AfA), Darlehenszinsen und Instandhaltungskosten lässt sich die Steuerlast deutlich senken. Unser kostenloser Rechner für 2026 zeigt Ihnen sofort, wie viel Steuern auf Ihre Mieteinnahmen anfallen.

    Steuerrechner für Mieteinnahmen

    Mieteinnahmen & Einkommen

    Gehalt, selbständige Einkünfte etc. (für korrekten Grenzsteuersatz)

    Abzugsfähige Werbungskosten (€/Jahr)

    2% für Gebäude ab 1925, 2,5% vor 1925, 3% ab 2023

    Fahrtkosten, Grundsteuer, Versicherung, etc.

    Grundlagen: So werden Mieteinnahmen versteuert

    Mieteinnahmen zählen in Deutschland zu den sieben Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz. Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, der 2026 progressiv von 14 % bis 45 % gestaffelt ist. Anders als bei Kapitalerträgen gibt es keine pauschale Abgeltungssteuer – die Höhe der Steuer hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

    Einnahmen

    • Kaltmiete (Nettomiete)
    • Umlagefähige Nebenkostenvorauszahlungen
    • Einmalige Zahlungen (z. B. Abstandszahlungen)

    Abzüge (Werbungskosten)

    • Abschreibung (AfA) auf Gebäudewert
    • Darlehenszinsen und Finanzierungskosten
    • Reparaturen, Verwaltung, Versicherungen

    💡 Tipp: Je höher Ihr Gesamteinkommen, desto höher der Grenzsteuersatz auf Ihre Mieteinnahmen. Nutzen Sie unseren Mietpreisrechner, um Ihre Einnahmen vorab realistisch einzuschätzen.

    Abzugsfähige Werbungskosten im Detail

    Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie zur Erzielung Ihrer Mieteinnahmen tätigen. Sie werden direkt von den Brutto-Mieteinnahmen abgezogen und senken so die steuerliche Bemessungsgrundlage. 2026 gelten folgende Regelungen:

    Finanzierungskosten

    Darlehenszinsen für den Immobilienkauf oder die Finanzierung sind voll abzugsfähig. Tilgungsanteile hingegen nicht.

    Auch Bereitstellungszinsen und Disagio können geltend gemacht werden.

    Instandhaltung

    Reparaturen und Erhaltungsaufwand sind sofort abzugsfähig. Größere Maßnahmen können auf 2–5 Jahre verteilt werden.

    Achtung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten (innerhalb von 3 Jahren nach Kauf > 15 % des Gebäudewerts) werden zur AfA hinzugerechnet.

    Laufende Kosten

    Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, Kontoführung und Fahrtkosten zum Mietobjekt (0,30 €/km).

    Auch Anzeigen- und Maklerkosten bei Mieterwechsel sind absetzbar.

    Abschreibung (AfA) für Vermieter

    Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist in der Regel der größte Einzelposten unter den Werbungskosten. Sie mindert Ihre steuerpflichtigen Mieteinnahmen erheblich – ganz ohne echten Geldabfluss.

    2,0 %

    Baujahr ab 1925

    50 Jahre Nutzungsdauer

    2,5 %

    Baujahr vor 1925

    40 Jahre Nutzungsdauer

    3,0 %

    Neubauten ab 2023

    ~33 Jahre Nutzungsdauer

    💰 Rechenbeispiel 2026: Bei einem Gebäudewert von 250.000 € und 3 % AfA können Sie jährlich 7.500 € als Werbungskosten absetzen – das senkt Ihre steuerlichen Mieteinnahmen erheblich.

    Steuersätze und Freibeträge 2026

    Der Einkommensteuertarif 2026 ist progressiv gestaltet. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz:

    EinkommensbereichGrenzsteuersatzBezeichnung
    Bis 12.096 €0 %Grundfreibetrag
    12.097 € – 17.443 €14 % – 24 %Progressionszone 1
    17.444 € – 68.480 €24 % – 42 %Progressionszone 2
    68.481 € – 277.826 €42 %Spitzensteuersatz
    Ab 277.827 €45 %Reichensteuer

    📌 Wichtig: Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen ggf. Solidaritätszuschlag (5,5 % der ESt, bei hohen Einkommen) und Kirchensteuer (8–9 % der ESt) an. Diese Nebenabgaben berücksichtigt unser Rechner automatisch.

    Mieteinnahmen versteuern – Schritt für Schritt

    Häufige Sonderfälle bei der Versteuerung

    Steuerspar-Tipps für Vermieter 2026

    Erhöhte AfA nutzen

    Für Neubauten ab 2023 beträgt die AfA 3 % statt 2 %. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € sparen Sie allein durch die AfA jährlich bis zu 3.000 € Steuern (bei 42 % Grenzsteuersatz).

    Erhaltungsaufwand sofort absetzen

    Reparaturen und Instandhaltung sind im Jahr der Zahlung voll abzugsfähig. Bündeln Sie Maßnahmen in Jahren mit hohem Einkommen, um die Progression optimal zu nutzen.

    Zinsen maximieren

    Bei der Finanzierung einer Vermietungsimmobilie sind alle Zinsen abzugsfähig. Ein höherer Fremdfinanzierungsanteil erhöht die steuerlichen Abzüge – achten Sie aber auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit.

    Verlustverrechnung nutzen

    Negative Einkünfte aus V+V können mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf können so erhebliche Steuervorteile entstehen.

    Kostenlose Downloads

    Checklisten und Leitfäden zur Versteuerung von Mieteinnahmen

    Häufig gestellte Fragen

    Redaktioneller Hinweis

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